Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen.

Rezepte und Medikamente

Gemäss diversen gesetzlichen Auflagen ist die Apothekerin bei der Abgabe von Medikamenten auf Rezept verpflichtet,

  1. das Rezept auf seine Gültigkeit zu überprüfen und

  2. ein Patientendossier zu führen.


Bei der Rezeptvalidierung werden folgende Punkte überprüft:

  • Ist die Medikation plausibel (z.B. Alterskategorie)?

  • Vertragen sich die verschiedene Medikamente untereinander (Interaktionenkontrolle)?

  • Sind die Medikamente für den Patienten verträglich (Allergie)?

  • Besteht die Gefahr einer Überdosierung (korrekte Dosierung)?

  • Ist die korrekte Anwendung bekannt (z.B. bei Asthma-Inhalationstherapien)?

  • Ist eine wirtschaftlich sinnvollere Therapie möglich (Generikasubstitution)?

  • Sind die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet worden?

  • Besteht für das jeweilige Medikament eine Abhängigkeitsgefahr?

  • Besteht das Risiko einer Mehrfachtherapie (Polymedikation)?

  • Ist die Therapie bezüglich des Allgemeinzustand des Patienten adäquat?


Laut dem vom Bundesrat genehmigten Tarifvertrag zwischen Krankenkassen (santésuisse) und dem Apothekerverband (pharmasuisse) werden diese Leistungen seit 2001 direkt durch den Medikamentencheck abgegolten.
Der Medikamenten-Check beinhaltet die Entschädigung für die Rezeptkontrolle, Interaktionskontrolle, das Anschreiben der Einnahmevorschriften und die Informationen über die Aufbewahrung, Anwendung, Einnahme und Vorsichts-massnahmen. Er wird pro Rezeptzeile verrechnet, d.h. für jedes einzelne Medikament pro Abgabedatum. Für den Medikamenten-Check werden immer 4.30 Franken (inkl. 2.5% MWSt) in Rechnung gestellt. Werden von einem Medikament zur gleichen Zeit mehrere Packungen bezogen, so fällt der Medikamenten-Check nur einmal an. Beim Bezug von z.B. drei Packungen an drei verschiedenen Tagen wird der Tarif für den Medikamenten-Check jedoch dreimal in Rechnung gestellt.

Im gleichen Tarifvertrag ist auch der Bezugscheck geregelt. Diese Pauschale wird erhoben für das obligatorische Führen des Patientendossiers. Das Patientendossier dient der Sicherheit und Abrechnungskontrolle. Die Apotheke kann dank des Patientendossiers feststellen, ob sich die Medikamente von verschiedenen verschreibenden Ärzten vertragen. Ebenfalls kann durch den Abstand der Medikamentenbezüge geprüft werden, ob die Einnahmevorschrift eingehalten wird. Falls der Patient es wünscht, können auch selbst gekaufte rezeptfreie Medikamente im Patientendossier vermerkt werden (auch rezeptfreie Medikamente können Wechselwirkungen verursachen!). Ein Patientendossier muss aus Sicherheitsgründen auch angelegt werden, wenn der Patient die verschriebenen Medikamente bar bezahlt.

Durch die Einführung dieses Tarifvertrags, auch leistungsorientierte Abgeltung (LOA) genannt, konnten einerseits die Sicherheit für die Patienten erhöht, und gleichzeitig die Medikamentenkosten gesenkt werden. Früher wurden diese Leistungen der Apotheken durch höhere Margen abgegolten, wodurch die Transparenz schlechter war und höhere Kosten anfielen. Seit Inkrafttreten des LOA Vertrages (2001) haben Apotheken im Gesundheitswesen gegen 1 Milliarde Franken eingespart!

Der Medikamenten- und der Bezugs-Check dürfen nur bei rezeptpflichtigen Medikamenten der Spezialitätenliste (SL) verrechnet werden. Die SL enthält alle Arzneimittel, die durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind. Für alle anderen Medikamente, die Sie in der Apotheke beziehen, gilt: Die Kontrollen und Beratungen sind und bleiben kostenlos.

Heilmittelgesetz, Medizinalberufegesetz, Arzneimittelverordnung und Krankenversicherungsgesetz inkl. Verträge siehe unter: www.admin.ch
www.pharmasuisse.org

Sie haben das Recht:

  • Ihre Stammapotheke frei zu wählen

  • von Ihrem Arzt ein Rezept zu erhalten

  • eine Zweitmeinung bei Ihrer Apothekerin einzuholen

  • Ihre Medikamente schnellstmöglich zu erhalten, vor allem im Notfall (Notfalldienstnummer Berner Nachtdienst Apotheke: 0900 98 99 00) qualitativ einwandfreie Medikamente zu erhalten

  • mit Ihrer Apothekerin persönlich zu sprechen

  • ein Generikum zu verlangen

  • eine Kleinpackung beim ersten Bezug zu verlangen

Ihre Vorteile

Durch das vollständige Dossier hat Ihre Apothekerin den Überblick über alle Medikamente, die Sie einnehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können so gefährliche Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten verhindert werden.

Mit Rezept können Sie überlegen, ob Sie die Therapie oder das Medikament wirklich wollen. Sie können nachsehen, ob Sie noch Packungen des Medikaments zu Hause haben und sich in Ihrer Apotheke beraten lassen.

Eine Zweitmeinung hilft Ihnen, Ihre Zweifel zu beseitigen und sich zu schützen. In Sachen Gesundheit ist es besser, auf Nummer sicher zu gehen.

Dank Ihrer Apotheke haben Sie jederzeit, auch nachts und an Feiertagen, Zugang zu Medikamenten und zu einer fachlichen Beratung.

Ihre Apothekerin  garantiert Ihnen die Abgabe von qualitativ einwandfreien Medikamenten.

Sie können jederzeit nachfragen, wenn Unklarheiten zu Ihrer Medikation bestehen. In jeder Apotheke steht Ihnen ein Team von qualifizierten Fachkräften zur Verfügung.

Sie profitieren vom günstigeren Preis und können sich umfassend über Generika und das für Sie geeignete Produkte informieren.

Ihre Vertrauensapotheke kennt Sie und hilft Ihnen auch bei Abwesenheit Ihres Hausarztes.

Sie entscheiden selbst, wo und wie Sie Ihre Medikamente beziehen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte auf www.spo.ch

Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue, von den Behörden festgelegte Preise für rezeptpflichtige Medikamente. Diese Preise gelten überall - sowohl in Spitälern, Arztpraxen und Apotheken

Ausbildungen

Wir bilden seit jeher Fachfrau/Fachmann Apotheke EFZ (ehemals Pharma-Assistentinnen und -Assistenten) aus.

Wir sehen es als unsere Verpflich­tung, unser Wissen weiterzu­geben und die Qualität unseres Berufs­standes auf hohem Niveau zu halten. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, unseren Lernenden eine kritische und wach­same Haltung gegen­über dem Konsum­gut Medika­ment zu vermitteln.

Auch die Haltung dem Kunden gegen­über will gelernt sein. Es gilt, seine Wünsche, Anliegen oder Probleme aufmerk­sam zu erkennen, allen­falls respekt­voll zu hinter­fragen und zu über­prüfen, und sich wenn nötig die Assistenz einer Fach­frau Apotheke oder einer Apothekerin zu holen.

Dass eine zukünftige Fachfrau Apotheke / ein zukünftiger Fachmann Apotheke genau und speditiv arbeiten muss, versteht sich von selbst. Trotz­dem, falls Sie von einer/einem Lernenden bedient werden und es etwas länger dauert, bedenken Sie bitte, dass sie/er gerade daran ist, ein Profi zu werden.

Der Weg zum Apotheker / zur Apothekerin führt über das Pharmazie­studium. Dieses univer­sitäre Studium (Bachelor/Master) beinhaltet neben natur­wissen­schaft­lichen Fächern wie Biologie, Chemie und Physik auch medizinisch/pharma­zeutische Fächer wie Anatomie, Physio­logie, Pharma­kologie. Die pharma­zeutischen Wissen­schaften befassen sich mit der Ent­wicklung, Her­stellung, Wirkungs­weise und Anwen­dung von Medika­menten. Die Aus­bildung ist nicht nur theo­retisch, ein beacht­licher Teil des Studiums findet im Labor statt. Nach dem Abschluss stehen spannende Möglich­keiten offen – sei es ein Arbeits­platz in der Apotheke, in der Industrie oder in der Forschung.

Famulatur
Die Famulatur ist ein zwei­wöchiges, obligato­risches Praktikum in einer Apotheke, welches bis spätestens vor Abschluss des Bachelor­studiums absol­viert werden muss. Sie gibt einen umfas­senden Ein­blick in das gesamte Spektrum der Tätig­keit in einer Apotheke und bestätigt Bachelor-Studierende in ihrer Berufswahl.

Assistenzzeit
Die Assistenzzeit ist Bestand­teil des Master­studiums und bietet Gelegen­heit, die prak­tische Arbeit in der Apotheke oder Spital­apotheke kennen zu lernen. Sie dient zur Ver­tiefung, Erweite­rung und prakti­schen Anwen­dung bereits erwor­bener Kennt­nisse, aber auch der Ver­mittlung zusätz­lichen Wissens. Die Heraus­forderung besteht darin, die Assistie­renden mit den kom­plexen Bedürf­nissen der Kunden und Partner im Gesund­heits­wesen vertraut zu machen.

In unserer unabhän­gigen Apotheke bieten wir angehenden Apotheker/innen die Möglich­keit, die Famulatur sowie auch die Assistenz­zeit zu absolvieren.

Unsere eintägigen Schnupper­lehren bieten einen vertieften Ein­blick in den Beruf Fachfrau/Fachmann Apotheke EFZ. Interessiert? Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an.