Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen.
Gemäss diversen gesetzlichen Auflagen ist die Apothekerin bei der Abgabe von Medikamenten auf Rezept verpflichtet,
das Rezept auf seine Gültigkeit zu überprüfen und
ein Patientendossier zu führen.
Bei der Rezeptvalidierung werden folgende Punkte überprüft:
Ist die Medikation plausibel (z.B. Alterskategorie)?
Vertragen sich die verschiedene Medikamente untereinander (Interaktionenkontrolle)?
Sind die Medikamente für den Patienten verträglich (Allergie)?
Besteht die Gefahr einer Überdosierung (korrekte Dosierung)?
Ist die korrekte Anwendung bekannt (z.B. bei Asthma-Inhalationstherapien)?
Ist eine wirtschaftlich sinnvollere Therapie möglich (Generikasubstitution)?
Sind die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet worden?
Besteht für das jeweilige Medikament eine Abhängigkeitsgefahr?
Besteht das Risiko einer Mehrfachtherapie (Polymedikation)?
Ist die Therapie bezüglich des Allgemeinzustand des Patienten adäquat?
Laut dem vom Bundesrat genehmigten Tarifvertrag zwischen Krankenkassen (santésuisse) und dem Apothekerverband (pharmasuisse) werden diese Leistungen seit 2001 direkt durch den Medikamentencheck abgegolten.
Der Medikamenten-Check beinhaltet die Entschädigung für die Rezeptkontrolle, Interaktionskontrolle, das Anschreiben der Einnahmevorschriften und die Informationen über die Aufbewahrung, Anwendung, Einnahme und Vorsichts-massnahmen. Er wird pro Rezeptzeile verrechnet, d.h. für jedes einzelne Medikament pro Abgabedatum. Für den Medikamenten-Check werden immer 4.30 Franken (inkl. 2.5% MWSt) in Rechnung gestellt. Werden von einem Medikament zur gleichen Zeit mehrere Packungen bezogen, so fällt der Medikamenten-Check nur einmal an. Beim Bezug von z.B. drei Packungen an drei verschiedenen Tagen wird der Tarif für den Medikamenten-Check jedoch dreimal in Rechnung gestellt.
Im gleichen Tarifvertrag ist auch der Bezugscheck geregelt. Diese Pauschale wird erhoben für das obligatorische Führen des Patientendossiers. Das Patientendossier dient der Sicherheit und Abrechnungskontrolle. Die Apotheke kann dank des Patientendossiers feststellen, ob sich die Medikamente von verschiedenen verschreibenden Ärzten vertragen. Ebenfalls kann durch den Abstand der Medikamentenbezüge geprüft werden, ob die Einnahmevorschrift eingehalten wird. Falls der Patient es wünscht, können auch selbst gekaufte rezeptfreie Medikamente im Patientendossier vermerkt werden (auch rezeptfreie Medikamente können Wechselwirkungen verursachen!). Ein Patientendossier muss aus Sicherheitsgründen auch angelegt werden, wenn der Patient die verschriebenen Medikamente bar bezahlt.
Durch die Einführung dieses Tarifvertrags, auch leistungsorientierte Abgeltung (LOA) genannt, konnten einerseits die Sicherheit für die Patienten erhöht, und gleichzeitig die Medikamentenkosten gesenkt werden. Früher wurden diese Leistungen der Apotheken durch höhere Margen abgegolten, wodurch die Transparenz schlechter war und höhere Kosten anfielen. Seit Inkrafttreten des LOA Vertrages (2001) haben Apotheken im Gesundheitswesen gegen 1 Milliarde Franken eingespart!
Der Medikamenten- und der Bezugs-Check dürfen nur bei rezeptpflichtigen Medikamenten der Spezialitätenliste (SL) verrechnet werden. Die SL enthält alle Arzneimittel, die durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind. Für alle anderen Medikamente, die Sie in der Apotheke beziehen, gilt: Die Kontrollen und Beratungen sind und bleiben kostenlos.
Heilmittelgesetz, Medizinalberufegesetz, Arzneimittelverordnung und Krankenversicherungsgesetz inkl. Verträge siehe unter: www.admin.ch
www.pharmasuisse.org
Ihre Stammapotheke frei zu wählen
von Ihrem Arzt ein Rezept zu erhalten
eine Zweitmeinung bei Ihrer Apothekerin einzuholen
Ihre Medikamente schnellstmöglich zu erhalten, vor allem im Notfall (Notfalldienstnummer Berner Nachtdienst Apotheke: 0900 98 99 00) qualitativ einwandfreie Medikamente zu erhalten
mit Ihrer Apothekerin persönlich zu sprechen
ein Generikum zu verlangen
eine Kleinpackung beim ersten Bezug zu verlangen
Durch das vollständige Dossier hat Ihre Apothekerin den Überblick über alle Medikamente, die Sie einnehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit können so gefährliche Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten verhindert werden.
Mit Rezept können Sie überlegen, ob Sie die Therapie oder das Medikament wirklich wollen. Sie können nachsehen, ob Sie noch Packungen des Medikaments zu Hause haben und sich in Ihrer Apotheke beraten lassen.
Eine Zweitmeinung hilft Ihnen, Ihre Zweifel zu beseitigen und sich zu schützen. In Sachen Gesundheit ist es besser, auf Nummer sicher zu gehen.
Dank Ihrer Apotheke haben Sie jederzeit, auch nachts und an Feiertagen, Zugang zu Medikamenten und zu einer fachlichen Beratung.
Ihre Apothekerin garantiert Ihnen die Abgabe von qualitativ einwandfreien Medikamenten.
Sie können jederzeit nachfragen, wenn Unklarheiten zu Ihrer Medikation bestehen. In jeder Apotheke steht Ihnen ein Team von qualifizierten Fachkräften zur Verfügung.
Sie profitieren vom günstigeren Preis und können sich umfassend über Generika und das für Sie geeignete Produkte informieren.
Ihre Vertrauensapotheke kennt Sie und hilft Ihnen auch bei Abwesenheit Ihres Hausarztes.
Sie entscheiden selbst, wo und wie Sie Ihre Medikamente beziehen.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte auf www.spo.ch
Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue, von den Behörden festgelegte Preise für rezeptpflichtige Medikamente. Diese Preise gelten überall - sowohl in Spitälern, Arztpraxen und Apotheken
Wir bilden seit jeher Fachfrau/Fachmann Apotheke EFZ (ehemals Pharma-Assistentinnen und -Assistenten) aus.
Wir sehen es als unsere Verpflichtung, unser Wissen weiterzugeben und die Qualität unseres Berufsstandes auf hohem Niveau zu halten. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, unseren Lernenden eine kritische und wachsame Haltung gegenüber dem Konsumgut Medikament zu vermitteln.
Auch die Haltung dem Kunden gegenüber will gelernt sein. Es gilt, seine Wünsche, Anliegen oder Probleme aufmerksam zu erkennen, allenfalls respektvoll zu hinterfragen und zu überprüfen, und sich wenn nötig die Assistenz einer Fachfrau Apotheke oder einer Apothekerin zu holen.
Dass eine zukünftige Fachfrau Apotheke / ein zukünftiger Fachmann Apotheke genau und speditiv arbeiten muss, versteht sich von selbst. Trotzdem, falls Sie von einer/einem Lernenden bedient werden und es etwas länger dauert, bedenken Sie bitte, dass sie/er gerade daran ist, ein Profi zu werden.
Der Weg zum Apotheker / zur Apothekerin führt über das Pharmaziestudium. Dieses universitäre Studium (Bachelor/Master) beinhaltet neben naturwissenschaftlichen Fächern wie Biologie, Chemie und Physik auch medizinisch/pharmazeutische Fächer wie Anatomie, Physiologie, Pharmakologie. Die pharmazeutischen Wissenschaften befassen sich mit der Entwicklung, Herstellung, Wirkungsweise und Anwendung von Medikamenten. Die Ausbildung ist nicht nur theoretisch, ein beachtlicher Teil des Studiums findet im Labor statt. Nach dem Abschluss stehen spannende Möglichkeiten offen – sei es ein Arbeitsplatz in der Apotheke, in der Industrie oder in der Forschung.
Famulatur
Die Famulatur ist ein zweiwöchiges, obligatorisches Praktikum in einer Apotheke, welches bis spätestens vor Abschluss des Bachelorstudiums absolviert werden muss. Sie gibt einen umfassenden Einblick in das gesamte Spektrum der Tätigkeit in einer Apotheke und bestätigt Bachelor-Studierende in ihrer Berufswahl.
Assistenzzeit
Die Assistenzzeit ist Bestandteil des Masterstudiums und bietet Gelegenheit, die praktische Arbeit in der Apotheke oder Spitalapotheke kennen zu lernen. Sie dient zur Vertiefung, Erweiterung und praktischen Anwendung bereits erworbener Kenntnisse, aber auch der Vermittlung zusätzlichen Wissens. Die Herausforderung besteht darin, die Assistierenden mit den komplexen Bedürfnissen der Kunden und Partner im Gesundheitswesen vertraut zu machen.
In unserer unabhängigen Apotheke bieten wir angehenden Apotheker/innen die Möglichkeit, die Famulatur sowie auch die Assistenzzeit zu absolvieren.
Unsere eintägigen Schnupperlehren bieten einen vertieften Einblick in den Beruf Fachfrau/Fachmann Apotheke EFZ. Interessiert? Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an.